Strafrecht

Unsere Kanzlei vertritt Privatpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des gerichtlichen Strafrechts. Dies diskret und möglichst unter Vermeidung medialer Berichterstattung.

Unsere Betreuung von Unternehmen umfasst zusätzlich noch folgende Bereiche:

Compliance (Präventionsberatung)
Zweck unternehmensinterner Compliance-Standards ist die Vermeidung und die rechtzeitige Aufdeckung wirtschaftskrimineller Handlungen durch Organe oder Mitarbeiter des Unternehmens. Defizite in der Organisation und Kontrolle können eine strafrechtliche Verantwortung des Managements begründen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Compliance-Standards inklusive der erforderlichen Kontrollstrukturen.

IT-Forensik
Die Wiederherstellung von vorsätzlich oder fahrlässig gelöschten Dateien ist nicht nur im Strafprozess zur Widerlegung von Anklagebeweisen und Wiederherstellung von Entlastungsbeweisen sondern auch zur Verhinderung strafbarer Handlungen durch Aufdeckung unternehmensinterner Daten-Leaks und -Manipulationen unverzichtbar. Unsere Experten unterstützen Sie dabei diskret bereits im Vorfeld.

GRUNER & POHLE
RECHTSANWÄLTE

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Montag-Freitag:
09:00-15:00 Uhr

Terminvereinbarung
erforderlich

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